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Deponieplanung und Deponiebedarf erläutert im Abfallwirtschaftsplan

Abfallwirtschaftspläne, Bedarfsprognosen und Abfallstatistik

Im Rahmen der Umsetzung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sowie weiterer gesetzlicher Vorgaben werden von den einzelnen Bundesländern regelmäßig Abfallwirtschaftspläne und Bedarfsprognosen erarbeitet und veröffentlicht. Aus diesen Daten leitet sich der regionale Handlungsbedarf in Bezug auf die Schaffung von Deponiekapazitäten ab. Einen bundesweiten Überblick über das tatsächliche Aufkommen und die Verwertung und Beseitigung von Abfällen nach Abfallart bietet die Abfallbilanz des Statistischen Bundesamtes.

Größter Abfallstrom: Mineralabfälle

Betrachtet man die aktuelle Abfallbilanz des Statistischen Bundesamtes teilt sich das Abfallvolumen des Jahres 2020 von 414 Mio. Tonnen wie folgt auf:

Mit rund 55 % bleibt der Anteil der Bau- und Abbruchabfälle der mit Abstand größte Massenstrom. Die Verwertungs- bzw. Recyclingquote dieser Stoffe liegt bei 88 %, ca. 25 Mio. Tonnen wurden deponiert.

Zu den Bau- und Abbruchabfällen kommen weitere mineralische Abfälle aus der thermischen Verwertung von Siedlungsabfällen hinzu. Zum Beispiel fallen in Deutschland pro Jahr um die 6 Mio. Tonnen Aschen aus der Hausmüllverbrennung an, die teilweise der Deponierung zugeführt werden, wenn nach der Aufbereitung kein anderer Verwertungsweg wie z. B. Erd-/Straßen- oder Deponiebau verfügbar ist. Dazu kommen noch weitere Abfallströme, z.B. aus Produktion und Gewerbe.

Abfälle zur Beseitigung nach Abfallbilanz des Statistischen Bundesamtes

Die Verwertungsquote über alle Abfallströme liegt in Deutschland bei 82 %. Insgesamt wurden im Jahr 2020 insgesamt 75,7 Mio. Tonnen beseitigt, darunter 67,5 Mio. Tonnen Abfälle, die der Ablagerung auf Deponien zugeführt wurden.

Mineralabfälle: Hauptsächlich gering belastete Bau- und Abbruchabfälle

Mineralabfälle wie Böden, Bauschutt, Gips, Aschen oder Asphalt, gehören im Regelfall zu den gering belasteten Mineralabfällen und werden, wenn sie nicht recyclingfähig sind, typischerweise auf Deponien der Deponieklasse I abgelagert.

Deponiekapazitäten planen: Kommunen in der Verantwortung

Die Abfallrahmenrichtlinie fordert die Aufstellung von Abfallwirtschaftsplänen. Zwingende Bestandsaufnahmen wie diese zeigen auf, dass es in einigen Bundesländern kurz- bis mittelfristig besonders zu Engpässen bei der Ablagerung des größten Abfallstroms, der gering belasteten Mineralabfälle, kommen kann, wenn nicht gegengesteuert wird. Deswegen sind Kommunen angehalten, ihrer Aufgabe nachzukommen, ausreichendes Deponievolumen für mäßig belastete mineralische Abfälle zur Verfügung zu stellen.

Es ist neben der langfristigen Entsorgungssicherheit zusätzlich im Interesse der Kommunen, stabile und bezahlbare Abfallgebühren sicherzustellen. Deswegen ist es auch für Kommunen von Bedeutung, Deponien wirtschaftlich zu betreiben, die vorhandenen Deponiekapazitäten bestmöglich zu nutzen und die besten Standorte wie z.B. Altdeponien für die Schaffung zusätzlicher Kapazitäten zu identifizieren.

Gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz stehen Kommunen in der Verantwortung, langfristig ausreichenden Deponieraum zur Verfügung zu stellen. Sie sind dabei nach § 20 KrWG als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger nicht nur zur Entsorgung von Siedlungsabfall verpflichtet. Ihre Zuständigkeit betrifft auch die Übernahme anderer Abfälle wie z. B. Bauschutt und Boden.


PP-DEPONIE