PP-DEPONIE als Public Partnership Deponie

Bei der Planung einer neuen Deponie, eines neuen Deponieabschnitts bzw. einer Deponieerweiterung stellt sich für den Deponiebetreiber die Frage nach der Art der Umsetzung. Denn für den Betrieb und die langfristige Nachsorge eines Deponiestandorts sind erhebliche finanzielle Sicherheitsleistungen zu erbringen. Eine Möglichkeit stellt hier das Modell PP-DEPONIE als Kooperation mit der öffentlichen Hand dar. Das Modell wird von REMEX auch als PrePaid Deponie bezeichnet, weil wir als Partner schon bei der Deponieplanung in finanzielle Vorleistung treten. Die Kooperation verspricht eine Entlastung der kommunalen Haushalte und der Gebührenzahler. 

Konzeptbausteine

Beim Modell PP-DEPONIE in Form der Public Partnership teilen öffentlich-rechtlicher und privater Partner die Aufgaben des Deponiemanagements so auf, dass Kompetenzen, Ressourcen und Netzwerke beider Seiten optimal genutzt werden.

Optimales Deponiemanagement durch PP-DEPONIE

Modell der Public Private Deponie

Optimale Aufgabenteilung für effizientes Deponiemanagement

Öffentlich-rechtlicher Vertragspartner

  • bleibt Eigentümer der Deponie und des Grundstücks
  • bleibt Deponiebetreiber im Sinne des Abfallrechts
  • ist Inhaber des Planfeststellungsbescheids und der Genehmigung
  • nutzt bereits vorhandene Infrastruktur und vorhandenes Personal (Folgenutzung bestehender Deponiestandorte)
  • behält Verantwortung für Planung, Deponiebau, ordnungsgemäße Stilllegung und Nachsorge
  • behält das Recht, im eigenen Hoheitsgebiet die Abfälle anzunehmen
  • trägt kein wirtschaftliches Risiko
  • trägt kein Risiko aufgrund möglicher höherer Anforderungen technischer oder rechtlicher Art
  • bleibt verantwortlich für die Ausschreibung und Vergabe von Leistungen in Bezug auf die Deponie, darunter z. B. Herstellung der Abdichtungssysteme, sonstige Bauleistungen, Reparatur/Ertüchtigung

Privater Vertragspartner

  • erhält ein Nutzungsrecht, d. h. er darf im Rahmen des Deponiebetriebs ein Kontingent der Deponie selbstständig und eigenverantwortlich außerhalb des Hoheitsgebietes vermarkten
  • trägt die Kosten der Planfeststellung und des Auswahlverfahrens mit Vertragsabschluss
  • trägt alle Kosten und Risiken im Zusammenhang mit Bau, Errichtung, Stilllegung und Nachsorge der Deponie
  • leistet Vorauszahlungen für den Deponiebau rechtzeitig vor Beginn des jeweiligen Vergabeverfahrens und zahlt nach entsprechender Abrechnung die tatsächlich entstandenen Baukosten
  • übernimmt Stilllegungs- und Nachsorgekosten und sichert sie ab – durch eine Bürgschaft und/oder entsprechende Zahlungen rechtzeitig vor der Durchführung der Deponiemaßnahmen
  • hinterlegt eine Bürgschaft für die Worst-Case-Betrachtung, d. h., falls die Deponieverfüllung vorzeitig beendet wird
  • trägt die Kosten für die Infrastruktur, d. h. alle Kosten im Zusammenhang mit der Annahme, dem Einbau und der Bereitstellung des Deponievolumens